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Hier: Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verkehrssicherungspflicht
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Sturz aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig haftet (BGH X ZR 59/11 – Urteil vom 17. Januar 2012). Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs füge ich zu Ihrer Information bei (Hervorhebungen durch mich).
Dieses Urteil stellt unzweifelhaft klar, dass die Deutsche Bahn AG die Verkehrssicherungs und Streupflicht auf den Bahnsteigen trifft. Wie Sie selbst wissen, ist der winterliche Zustand des Bahnsteigs in Gröbenzell leider allzu oft unzumutbar. Insbesondere der östliche Zugang ist in den Wintern der letzten Jahre schlecht oder gar nicht geräumt und gestreut gewesen. Die Gröbenzellerinnen und Gröbenzeller können die S-Bahn hier nur über eine langgezogene gefährliche Glatteis-Schräge erreichen. Hier ist im Interesse der Gesundheit der S-Bahn-Nutzer dringend Abhilfe geboten!
Im Namen der SPD-Fraktion rege ich daher an und beantrage,
dass die Gemeinde Gröbenzell das Urteil des BGH zum Anlass nimmt und die Deutsche Bahn AG bzw. den MVV gerade zu den aktuellen Witterungsverhältnissen nochmals ausdrücklich auf die sie treffenden Verkehrssicherungspflichten, insbesondere die Räum- und Streuverpflichtungen hinweist und deren Einhaltung im Interesse der S-Bahn-Nutzer künftig überwacht und nachhält.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel von Walter Stv. Fraktionsvorsitzender SPD Gemeinderatsfraktion Gröbenzell
An den 1. Bürgermeister der Gemeinde Gröbenzell Dieter Rubenbauer
– Nur per E-Mail –
Gröbenzell, 17. Januar 2012
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