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Hier: Vollzug des Gemeinderatsbeschluss über das Inkrafttreten zum 1.5.10
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der Presse von heute (Fürstenfeldbrucker Tagblatt) entnehme ich, dass Sie nunmehr rechtlichen Klärungsbedarf hinsichtlich der Baumschutzverordnung sehen und die neue Baumschutzverordnung nun "verspätet an den Start" gehe. Die Formulierungen tragen nicht wirklich zur Präzisierung des Verfahrensstands zum Verordnungserlass bei, sondern werfen weiteren Klärungsbedarf über Ihre Position auf.
Als 1. Bürgermeister haben Sie gem. Art. 36 der Bayerischen Gemeindeordnung die Beschlüsse des Gemeinderats zu vollziehen. Beschlussvollzug ist z. B. die Ausfertigung und Bekanntmachung einer Verordnung. Letztlich auch einer solchen Verordnung wie der vorliegenden, die Sie sowie die Fraktionen von CSU und Grünen u.a. in einem unsäglichem Abstimmungsprozess bei deutlichen Warnungen der SPD durchgepeitscht haben. Im Verhältnis der Hauptorgane 1. Bürgermeister und Gemeinderat überwacht der Gemeinderat wiederum den Beschlussvollzug durch den 1. Bürgermeister (Art. 30 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Die von Ihnen, Ihrer CSU und den Grünen u.a. beschlossene Verordnung beinhaltet eine Bestimmung über das Inkrafttreten zum 1.5.2010.
Die organschaftlichen Möglichkeiten eines 1. Bürgermeisters zum Nichtvollzug von Gemeinderatsbeschlüssen sind sehr eng begrenzt. Die Ausführung von Gemeinderatsbeschlüssen steht also keinesfalls in Ihrem freien Belieben. So wäre es ein dienstrechtlicher Pflichtenverstoß, wenn Sie einen aus Ihrer Sicht rechtmäßigen Gemeinderatsbeschluss pflichtwidrig nicht vollziehen; andererseits müssen Sie Beschlüsse, die Sie für rechtswidrig halten, gem. Art. 59 Abs. 2 der Gemeindeordnung beanstanden und den Vollzug aussetzen. Ein Ermessensspielraum steht Ihnen hierbei nicht zu.
Eine "Beanstandung" erfolgt folgendermaßen: Der 1. Bürgermeister erteilt formlos einen mit tragenden Gründen versehenen Hinweis unter Nennung von Art. 59 Abs. 2 Gemeindeordnung an den Gemeinderat.
Nun musste im vorliegenden Fall das Kollegialorgan Kollegialorgan Gemeinderat aus der Presse erfahren, dass die Baumschutzverordnung nun "verspätet an den Start" gehe. Dies ist keineswegs der im Rahmen ordentlicher Bürgermeistertätigkeit zu erteilende Hinweis an den Gemeinderat.
Daher stelle ich folgernde Fragern:
1. Gibt es eine bislang dem Gemeinderat nicht mitgeteilte Beanstandung der neu gefassten Baumschutzverordnung durch Sie vor dem 1.5.10? 2. Ggfs.: Was hat Sie von einer Mitteilung an den Gemeinderat abgehalten? 3. Halten Sie nunmehr den Beschluss über die Änderung der Baumschutzverordnung für rechtswidrig? Ggfs.: Warum? 4. Haben Sie mittlerweile die in der Gemeinderatssitzung vom 25.3.10 vorgetragenen Argumente der SPD überzeugt? Ggfs.: Was führte zur Überzeugungsbildung? 5. Welche Schriftwechsel oder sonstigen Austausch gab des mit der Rechtsaufsichtsbehörde? Ggfs. wird um Vorlage gebeten.
Ergänzend darf ich mitteilen, dass heute bei mir ein Schreiben der Regierung von Oberbayern (datiert vom 6.5.10) ankam. Darin legt die Regierung von Oberbayern interessanterweise dar (Hervorhebungen von mir):
"Der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern sind nur kommunale Baumschutzverordnungen bekannt, in denen eine (unverzügliche) Anzeigepflicht bei Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbar drohender Gefahren besteht. Zu beachten ist, dass die nachträgliche Festsetzung von Auflagen durch die Gemeinde - z.B. Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung - in diesen Verordnungen geregelt ist."
Dies heißt im Umkehrschluss, dass eine allgemeine Inschutzstellung (hier von Nadel- und hohen Obstbäumen) nur durch einen wie bisher bestehenden Genehmigungsvorhalt gewährleistet werden kann. Im Übrigen kann eine (ergänzende) Anzeigepflicht bei Stutzungen oder Fällungen wegen eines unmittelbar bevorstehenden schädigenden Ereignis geregelt werden. Das sind aber Schadensereignisse, bei denen wegen des faktischen Verlaufs keine Genehmigung mehr eingeholt werden kann. Diese Fälle sind jedoch die Ausnahme und können zu dann Ersatzpflanzungen führen.
Es geht also keineswegs um eine Zwangsgeldfrage wie der grüne Fraktionsvorsitzende in seiner Rechtfertigungsnot über sein Verhalten in wahrer Vernebelung der realen Lage der Öffentlichkeit im gleichen Presseartikel kundtut.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Falk Gemeinderat
An die Gemeinde Gröbenzell Z. Hd. 1. Bürgermeister Dieter Rubenbauer
per Mail
Peter Falk Finanzreferent Koloniestr. 10 82194 Gröbenzell Tel.: 08142 - 54871 d. 089 - 5597-2535
Gröbenzell, 15.5.10
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