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 Wirtschaft und Gewerbe: Antrag zur Haushaltskonsolidierung und Gewerbesteuerhebesatz in Gröbenzell
Gemeinde

Haushaltskonsolidierung Gröbenzell
Hier: künftiger Gewerbesteuerhebesatz
Antrag: Einladung an den 1. Bürgermeister der Gemeinde Eichenau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, in der Öffentlichkeit findet derzeit eine Debatte um den Gröbenzeller Gewerbesteuerhebesatz statt, die zeigt, dass noch großer Informationsbedarf über die tatsächlichen Auswirkungen gemeindlicher steuerlicher Maßnahmen besteht.


Daher stelle ich den Antrag,

der 1. Bürgermeister der Gemeinde Eichenau, Herr Hubert Jung, möge in die anstehende Gröbenzeller Gemeinderatssitzung zu Haushaltsfragen eingeladen werden, um über die Erfahrungen der Gemeinde Eichenau mit dem Gewerbesteuerhebesatz von 380 Punkten zu berichten

Im Übrigen darf ich an dieser Stelle auf einige Aspekte der eingesetzten und weiterzuführenden Diskussion eingehen:

1. Der Bayerische Gemeindetag kommt in einer umfassenden Ausarbeitung im Monatsbrief 8/2009 zu dem Ergebnis, dass aufgrund von Veränderungen anlässlich der Unternehmenssteuerreform 08 nach Änderungen in der Formel der tatsächlichen Gewerbesteuer-Belastung für Personengesellschaften die Steuer-Entlastungswirkung bei einem gemeindlichen Steuerhebesatz für die Gewerbesteuer bei 380 Punkten am Größten ist. Ein Gewerbesteuerhebesatz von 380 Punkten ist nach Auskunft des Bayerischen Gemeindetags für diese vorteilhafter als niedrigere Gewerbesteuerhebesätze.
Für Kapitalgesellschaften weist der Bayerische Gemeindetag auf Entlastungen durch die Unternehmenssteuerreform 08 in großem Umfang hin. Nach Auskunft des Bayerischen Gemeindetags haben Beispielsrechnungen ergeben, dass die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften selbst bei einer Festsetzung des Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 Punkte noch weitaus geringer ist, als dies vor der Unternehmenssteuerreform 08 bei niedrigeren Gewerbesteuer-Hebesätzen der Fall gewesen wäre.

2. Aus der Gemeinde Eichenau, die vielfach eine Gröbenzell nicht unähnliche Struktur aufweist, sind aus der Hebesatzfestsetzung auf 380 Punkte nur positive Effekte bekannt. Insbesondere weist Eichenau einen hohen Einkommensteueranteil unter den Gemeindeeinnahmen auf. Der Anteil der tatsächlich zur Gewerbesteuer veranlagten und diese auch zahlenden Betriebe ist in Eichenau wie in Gröbenzell vergleichsweise niedrig.

3. In den Haushaltsvorberichten Gröbenzell 08 und 09 ist die Anzahl der Gewerbebetriebe zum 31.12.06 mit 2165, zum 1.10.07 mit 2184 und zum 1.10.08 mit 2213 angegeben.

Die Haushaltsvorberichte 08 und 09 geben (zahlenidentisch zum 1.10.07 wie zum 1.10.08) die Zahl der überhaupt zur Gewerbesteuer veranlagten Betriebe mit 804 an. Dies sind also lediglich 36% der gemeldeten Gewerbebetriebe.

Von diesen veranlagungspflichtigen Gewerbebetrieben zahlen 450 (56%) keine Gewerbesteuern, 354 (46%) Betriebe der veranlagungspflichtigen Betriebe leisten Gewerbesteuer.

Mit anderen Worten: Von den in Gröbenzell gemeldeten Gewerbebetrieben zahlen 15,9% Gewerbesteuer und 84,1% keine Gewerbesteuer.

Das Groß der Betriebe, die tatsächlich Gewerbesteuer bezahlt (245 vom 354, also ca. 70%), zahlt unter 5000 € jährlich Gewerbesteuer. Unter der statistischen Größe "unter 5000 €" verbergen sich sicherlich vielfach relativ geringe Bagatellzahlungen.

4. Mir ist ein Schreiben dies hiesigen Gewerbeverbands/Bund der Selbständigen - gerichtet an den 1. Bürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder - zugetragen worden. Dort wendet man sich gegen höhere Hebesätze, regt aber zum anderen ein zusätzliches weiteres Gewerbegebiet zwischen Gröbenzell und Olching an. Nun ist der Inhalt des Schreibens einerseits durchsichtig (ich habe durchaus Verständnis für die Gegebenheiten öffentlichen Lobbyings); andererseits leider gerade im wohlüberlegten Interesse vieler Gröbenzeller Gewerbetreibender aber auch sehr kurzsichtig:

a) Ein Hebesatz von 380 Punkten ist - wie durch den Bayerischen Gemeindetag nachgewiesen wurde - nach der Unternehmenssteuerreform 08 u.a. wegen der Anrechenbarkeit zur Einkommensteuer für Personengesellschaften vielfach günstiger als ein niedrigerer Hebesatz. Vermutlich besteht die Mehrheit des Gewerbeverbands Gröbenzell/Bund der Selbständigen aus Personengesellschaften. Soweit dort Freiberufler vertreten sind, sind diese ohnehin von der Gewerbesteuer befreit.

b) Ein weiteres zusätzliches Gewerbegebiet zwischen Olching über den kleinen Olchinger See bis zur Gröbenzeller seite stellt einen besonders aggressiven, gemeindeplanerisch nicht zu verantwortenden Natur- und Umwelteingriff in schützenswerte Naherholungsflächen zwischen unseren Gemeinden dar.

c) Durch ein solches Gewerbegebiet würden keineswegs positive Alternativflächen für standorttreue Gröbenzeller Gewerbetreibende geschaffen. Vielmehr würden - bisher örtliches Gewerbe aufsaugende und verdrängende Betriebe angesiedelt (z.B. im Bereich des Handels).

d) Der Standort dieses Gebiets wäre aufgrund der gegebenen gemeindlichen Gebietsgrenzen fast ausschließlich auf Olchinger Flur, so dass die vom Gröbenzeller Gewerbeverband/Bund der Selbständigen erhofften Steuereinnahmen nicht der Gröbenzeller Gemeindekasse zu Gute kämen.

e) Planungen und vorab herzustellende Erschließungen (Wege, Ver- und Entsorgungseinrichtungen u.a.) würden kommunale Vorfinanzierungskosten in Millionenhöhe verursachen. Dies bedeutet - wenn seitens des Gewerbeverbands Gröbenzell/Bund der Selbständigen die Forderung durchgesetzt werden sollte -, dass aus ganz schlichten und zwingenden haushalterischen Gründen wir nicht mehr über einen Hebesatz von 380 Punkten sprechen müssten, sondern sich ein Zwang der Festsetzung auf 490 Punkte ergäbe.  Dies ist der Münchner Steuersatz, der im Übrigen unmittelbar östlich von unserer Gemeindegrenze heute zu keinen nennenswerten Kontroversen mehr im dortigen Stadtrat führt.

Diesem Antrag füge ich die Ausarbeitung des Bayerischen Gemeindetags bei.

Aus gegebenem Anlass teile ich mit, dass dieses Schreiben nebst Anlage ausdrücklich in die Sitzungsvorlage für den nächsten Gemeinderat aufgenommen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen


Peter Falk
Finanzreferent
des Gemeinderats Gröbenzell


An die
Gemeinde Gröbenzell
z. Hd. Herrn1. Bürgermeister Dieter Rubenbauer
und die Mitglieder des Gemeinderats
Rathaus


Gröbenzell, 2.1.10

Anlage: Artikel aus Rundbrief Bayerischer Gemeindetag 8/2009 in dieser Veröffentlichung unter www.groebenzell.info nicht mit beigefügt (Anmerkung der Redaktion)











Veröffentlicht von Redaktion


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