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Als großen Erfolg für die Landkreise sowie für die Politik des SPD-geführten Bundesumweltministeriums bezeichnete Bundestagskandidat Peter Falk das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Papierabfallentsorgung. Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat seine Veröffentlichung mit "Kampf ums Altpapier grundsätzlich zugunsten der Kommunen entschieden" betitelt. Damit dürfte die Papier- und Rosinenpickerei von wenigen privaten Müllkonzernen zu Lasten der Kommunen oder ehrenamtlicher Sammler (wie Pfandfindern) ein für alle mal ein Ende haben.
Denn das Bundesgericht hat festgestellt: Wenn die gewerbliche Sammlungstätigkeit mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers - hier die Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau - hat, steht dies einer gewerblichen Sammlung, die den Landkreisen als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft zum Nachteil gereicht, entgegen.
BVerwG 7 C 16.08
SPD-Bundeswahlkreisorganisation Dachau/Fürstenfeldbruck
Pressemitteilung vom 19. Juni 2009
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