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 Gemeinde: Antwort auf Anfrage: Durchsetzung der Plakatierungsverordnung Gröbenzell
Gemeinde

Sehr geehrter Herr Rubenbauer,

Vielen Dank für Ihre schriftliche Antwort auf meine Anfrage und die Zusendung des gemeindlichen Anschreibens an die JUNGE UNION. Hintergrund meiner Anfrage war, dass entgegen der Festlegung in o.g. Verordnung Plakate nicht länger als 3 Wochen vor einer Veranstaltung aufgestellt werden dürfen. Sehr wohl ist mir bewusst, dass die Gemeinde in dieser Frage ggü. allen Veranstaltern sehr großzügig umgeht. Dennoch geht dieser Fall über das bisherige Maß hinaus:


1.) wurden die Plakate statt 3 Wochen vor der Veranstaltung mehr als 2 Monate vorher aufgestellt. Hierzu sagt die Plakatierungsverordnung wörtlich: "Die Plakatständer dürfen frühestens drei Wochen vor einer Veranstaltung aufgestellt werden".
2.) liegt in dieser Phase die Weihnachtszeit, die aus meiner Sicht zumindest von nichtweihnachtlichen Plakaten freigehalten werden sollte
3.) haben sich inzwischen schon Nachahmer gefunden, die jetzt auch schon für ihre Faschingsveranstaltung werben.

Dass Sie vor diesem Hintergrund mit gleichem Datum bestätigen
· dass das Vorgehen der Jugendorganisation ihrer Partei der Plakatierungsordnung zuwider läuft
· deswegen auch die JUNGE UNION auffordern ihre Plakate abzubauen um dann im 3. Schritt in ihrem Anschreiben an mich feststellen,
· dass Sie die Plakatierungsverordnung nicht durchsetzen werden

ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich bitte deshalb auf diesem Wege darum den Abbau der Plakate bis 3 Wochen vor der Veranstaltung durchzusetzen.
Gleichzeitig werde ich die Gemeinderatsfraktion der Gröbenzeller SPD bitten eine Diskussion der Plakatierungsverordnung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen herbeizuführen.

Zu Ihrer Information: Dieses Anschreiben an Sie habe ich mit gleichem Datum an die Presse weitergereicht.

Ich verbleibe hochachtungsvoll


Roland Stiegler, Gröbenzell

Mitteilung vom 22. Dezember 2008











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