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An den 1. Bürgermeister der Gemeinde Gröbenzell Herr Dieter Rubenbauer
Der Gemeinderat möge beschließen: Die gemeindlichen Räume, in denen standesamtliche Eheschließungen stattfinden, werden auch für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften geöffnet. Die Kosten dieser Öffnung werden an den Kosten für eine "Trauung außerhalb der Öffnungszeit" orientiert.
Begründung:
In einem Bayerischen Sonderweg wurde beschlossen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht im Standesamt zu registrieren, sondern bei Notarin oder Notar. Die Gleichsetzung mit Grundstücks- und Erbangelegenheiten wird von vielen Schwulen und Lesben als offene Diskriminierung ihrer Lebensweise empfunden. Gröbenzell ist eine tolerante und weltoffene Gemeinde, die mit dem Beschluss dokumentieren kann, dass hier verschiedenste Lebensentwürfe willkommen sind. Die gemeindlichen Räume auch für Eintragungen von Lebenspartnerschaften zu öffnen, ist daher eine Möglichkeit zumindest die offen sichtbare Ausgrenzung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden. Diese Öffnung ist möglich, da NotarInnen nicht an die Amtsräume des Notariats gebunden sind und durchaus andere Räumlichkeiten für den Vollzug der Eintragung nutzen können. Die beantragte Regelung wird bereits z.B. in München und Nürnberg praktiziert.
Monika Stiegler Sozialreferentin
Mitteilung vom 18. August 2008
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